LNZ_01_Aussenansicht.jpg
LNZ_02_Doppelzimmer.jpg
LNZ_05_Doppelzimmer-Bad.jpg
LNZ_08_4Bett-Zimmer.jpg
LNZ_10_4Bett-Zimmer-Bad.jpg
LNZ_14_Fittnessraum.jpg
LNZ_17_Fittnessraum.jpg
LNZ_21_Sauna.jpg
LNZ_24_Sauna.jpg
previous arrow
next arrow

Hinterstoder (OÖ) 28.11.2021 - Das Team des LNZ freut sich auf den heurigen Winter und hofft auf viele, gute Trainingstage auf den Hutterer Böden. 

Liebe LNZ-Gäste,  

für die Nutzung des Landesnachwuchszentrums zu Trainingszwecken und/oder des Beherbergungsbetriebes sind wir dazu verpflichtet, bei allen Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zu kontrollieren. Für einen sicheren Ablauf des Leistungssports im LNZ muss weiters jeder Gast (auch Leistungssportler*innen, Kinder und Trainer*innen) vor dem Erstzutritt bei einem mehrtägigen Aufenthalt einen Antigentest vor Ort durchführen (Test werden vom LNZ zur Verfügung gestellt).

Nur 2G+  ermöglicht dann Zutritt ins LNZ!  

Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahre gilt, sofern sie einen Corona-Testpass (Ninja Pass*) vorlegen können, der die Testintervalle für die laufende Woche nachweist (gilt auch Freitag, Samstag, Sonntag der Testwoche), dass dieser einem 2G-Nachweis gleichgestellt ist. 

Die Verpflichtung eines 2G-Nachweises gilt nicht für Gäste, die einen Nachweis über eine Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 und einen Nachweis über einen negativen PCR Test, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. 

Zudem gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sportstätten und Beherbergungsbetrieben.

Wir hoffen damit eine sichere WIntersaison für unsere Leistungssportler*innen und auch Gäste gewährleisten zu können!

Kontaktperson für Buchung ist in der Saison 2021.22 wieder Werner ROHREGGER (0650) 890 4188!